16 February 2022

ANMERKUNGEN ZUM LAUFENDEN BÜRRGERNTSCHEID

Staatsstraße 2007 Goymoos – Wertach, hier Ortsumgehung Rettenberg.


Ich habe die Ausführungen der BI gelesen und die Zeitungsartikel verfolgt. Folgende Bemerkungen:


1.      Es fehlt mir der Aspekt Trennwirkung. Nicht nur

wird Rettenberg von seiner Umgebung abgetrennt, sondern auch optisch findet

eine störende Durchschneidung statt. Daraus ergeben sich nachteilige Wirkungen

auf den Tourismus in Rettenberg und im Oberallgäu.


2.      Einlassungen des Landratsamts grenzt an Nötigung: Entweder Umfahrung oder nichts. Das zeigt die Denkungsart der Behörde, die auch bei anderen Vorhaben deutlich geworden ist.


3.      Staatstraßen haben keine gesetzliche Grundlage.

Es gibt kein Netz von Staatsstraßen, nur ein Sammelsurium unzusammenhängender

Straßenabschnitte. Alle Teile von Rettenberg sind gut an das Bundesfernstraßennetz

angeschlossen. Wenn dort eine Verbindung von Fernstraßen erwünscht ist, so möge

der Antragsteller dies zum Bundesverkehrswegeplan anmelden.

4.      Die Ausführungen der Planer zur Verbindungsqualität sind fachlich nicht gestützt.


5.      Staatsstraßen sind eine Spielwiese für unterbeschäftigte Planer und Lokalpolitiker.


6.      Nach der Systematik der Bundesverkehrsplanung gehört die St2007 zu Entwurfsklasse EKL3.

„Auf Regionalstraßen liegen die

Fahrtweiten meist unter 50 km Länge. Die Verkehrsbelastungen variieren in einer

großen Bandbreite. Diese Landstraßen werden durchgängig als zweistreifige

Straßen ausgebildet und entsprechen somit dem bisher üblichen Bild von

Landstraßen.“

Landstraßen sind nicht angebaut. Da Rettenberg beidseitig angebaut ist, ist

beim Entwurf dieses Teilstücks nicht die RAL, sondern die RAST anzuwenden. Aus

Sicherheitsgründen müsste die Geschwindigkeit gesenkt werden. Da alle Teile von

Rettenberg an das Bundesfernstraßennetz auch ohne Benutzung der Ortsdurchfahrt

gut angeschlossen sind, ist nach RAST ein Durchfahrtsverbot für Schwerverkehr

wahrscheinlich geboten.


Planung in Zeiten der Energiewende:

·     Das Vorhaben wirkt aus der Zeit gefallen. Neue Straßen, auch Umfahrungen,

verstärken das Verkehrsaufkommen.

·        Die Landesplanung steht in Zeiten der Verkehrswende vor neuen Herausforderungen

Fußgänger Verkehr und Fahrrad Verkehr müssen neben dem ÖPNV als Alternative zum

PKW verbessert werden. Die bebauten Flächen sollen nicht weiter ausgedehnt werden.

Dafür bleibt in vielen Fällen nur eine Umwidmung von aktuellen Verkehrsflächen,

Parkplätzen und Straßen zu gemischt nutzbarem Verkehrsraum, bzw. Unterordnung des

KFZ-Verkehrs unter die Bewegungslinien des nicht-motorisierten Verkehrs.

Großstädten im In- und Ausland erproben Lösungen. Für eine touristische Region,

die im Zusammenhang mit Veränderungen im internationalen Reiseverkehr vermehrt

unter Druck geraten wird, müssen neue Lösungen erprobt und gestattet werden.

·        Verkehrsplanung ist eine angewandte Wissenschaft. Ihre Themen und Instrumente verändern sich

mit der alltäglichen Erfahrung.  Ihre Weiterentwicklung findet statt in spezialisierten nationalen und

internationalen Fachkreisen. Die Umsetzung erfolgt durch die Fachbehörden, nach

Regelwerken, z.B. RAL und RAST, die vom Fachministerium gebilligt werden. Sie

sind kein Gesetz. dessen Anwendung der Bürger einklagen kann. Der Bürger kann

sich aber wehren, wenn eine Behörde diese Regeln missachtet. Alle Bürger,

individuell und organisiert, über die politische Willensbildung in Parteien und

gewählten politischen Gremien, haben das Recht Initiativen einzuleiten, welch

die Regeln verändern oder erweitern. Eine Fachbehörde, zumal auf unterster Ebene

eines Landratsamts, hat nicht das Recht, diese politische Willensbildung durch

Drohungen zu behindern oder durch Täuschung in die Irre zu leiten, auch dann

nicht, wenn die Täuschung auf fachlicher Unkenntnis beruht.

·        Die Parteien und Umweltverbände sind herausgefordert sich zu positionieren.


Hinweis: Intranetseite der BAST.


Dr. Walter Molt, Immenstadt